Sprachfeststellungsprüfungen
Was und für wen ist das?
Wenn ausländische oder ausgesiedelte Schülerinnen und Schüler erst im Verlauf der Sekundarstufe I oder zu Beginn der Sekundarstufe II nach Deutschland kommen, können sie häufig nicht all das nachholen, was gleichaltrige Schülerinnen und Schüler in Englisch oder in einer anderen Fremdsprache schon gelernt haben. Für einen Schulabschluss sind aber Kenntnisse in mindestens einer oder auch in zwei Fremdsprachen nachzuweisen.
Das Land Nordrhein-Westfalen gibt diesen Schülerinnen und Schülern durch eine Sprachfeststellungsprüfung die Möglichkeit, ihre Herkunftssprache anstelle einer Pflichtfremdsprache anerkennen zu lassen. Bereits beim Eintritt in die deutsche Schule müssen diese Schülerinnen und Schüler und deren Eltern sich durch die Schule beraten lassen, ob für den angestrebten Schulabschluss eine Sprachfeststellungsprüfung abgelegt werden kann oder muss. Je nach weiterer Schullaufbahn oder zukünftiger Berufsausbildung kann es erforderlich sein, trotz der vielen nachzuholenden Kenntnisse auch die Pflichtfremdsprache noch zu erwerben. Manchmal ist es ratsam, zunächst versuchsweise und ohne Benotung am Unterricht in der Fremdsprache teilzunehmen.
Schülerinnen und Schüler, die am regulären Fremdsprachenunterricht teilgenommen haben und das dort Geforderte noch nachholen konnten und deren Leistungen benotet wurden, können keine Sprachfeststellungsprüfung ablegen. Die Sprachfeststellungsprüfung dient auch nicht dazu, sich trotz Teilnahme am regulären Fremdsprachenunterricht noch weitere Sprachkenntnisse bescheinigen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Schulministeriums.
Ihre Ansprechpartnerin am GBBK ist Frau Nöthen.
Fremdsprachenprüfungen
Das GBBK ist bemüht, in Zukunft noch weitere Fremdsprachenprüfungen für Schülerinnen und Schüler des GBBK anzubieten. Ansprechpartnerin für die Prüfung des Instituto Cervantes im Fach Spanisch ist Frau Farrero.