Testpflicht während der Anmeldewochen!

Besucher und Besucherinnen, die sich während der Anmeldewoche am GBBK vorstellen, sind verpflichtet, einen negativen Coronatest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorzuzeigen. Ein Impfnachweis, der Genesenenstatus oder ein privater Schnelltest reichen hierbei nicht aus. Schülerinnen und Schüler des GBBKs sind von dieser Testpflicht ausgeschlossen. Für alle gilt weiterhin die Maskenpflicht im gesamten Gebäude.

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