Das GBBK hat jetzt Helden und Heldinnen
Der Spaß kam auch bei „ernsten“ Verletzungen nicht zu kurz, so dass nun alle gewappnet sind für ihren weiteren beruflichen Einsatz, z. B. als Betreuungskraft nach §43b SGB XI. Für die anstehenden Abschlussprüfungen wünschen wir viel Erfolg!