Testpflicht während der Anmeldewochen!
Besucher und Besucherinnen, die sich während der Anmeldewoche am GBBK vorstellen, sind verpflichtet, einen negativen Coronatest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorzuzeigen.
Besucher und Besucherinnen, die sich während der Anmeldewoche am GBBK vorstellen, sind verpflichtet, einen negativen Coronatest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorzuzeigen.
Sie sind hier richtig, wenn Sie den nächsthöheren Schulabschluss oder eine schulische Ausbildung in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Ernährung, Körperpflege oder Bekleidung anstreben.
NEU! Über das Online-Portal myVIA wird der gesamte Antragsprozess jetzt einfacher und schneller!