Fachklassen Berufsschule für Auszubildende - Friseure/Friseurinnen - im Dualen System
Einschulung: 21. August 2024, 9.30 Uhr, Aula
Die Ausbildung findet im Dualen System statt. Das bedeutet: Die fachpraktischen Inhalte werden im Ausbildungsbetrieb vermittelt, die theoretischen Inhalte in der Berufsschule.
Voraussetzung für den Besuch der Berufsschule:
Abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb
Dauer der Ausbildung:
In der Regel 3 Jahre. Verkürzung der Ausbildungszeit möglich bei
- höherem Schulabschluss, z.B. Abitur
- bereits abgeschlossener Ausbildung in einem verwandten Beruf, z.B. Kosmetiker/-in
- bei sehr guten Prüfungs- und Schulleistungen
Anmeldung zur Berufsschule:
Der Ausbildungsbetrieb meldet seine/n Auszubildende/n in der Berufsschule an.
Unterricht:
Der schulische Teil der Ausbildung orientiert sich an den praktischen Handlungsfeldern der beruflichen Praxis. Der Unterricht ist handlungsorientiert angelegt und beinhaltet die folgenden berufsübergreifenden und berufsbezogenen Fächer:
Berufsbezogene Fächer
- Salon- und Kundenmanagement
- Farb- und Formgestaltung
- Pflege und Gestaltung
- Wirtschaftslehre
- Fremdsprachliche Kommunikation
Berufsübergreifende Fächer
- Deutsch /Kommunikation
- Politik /Gesellschaftslehre
- Religionslehre
- Sport / Gesundheitsförderung
Praktische Ausbildung im Betrieb:
Die hier vermittelten Fertigkeiten richten sich nach dem Ausbildungsrahmenplan. Dabei handelt es sich um beratende und ausführende Tätigkeiten wie
- Haar- und Kopfhautpflege
- Kreation modischer Frisuren
- Erstellung farblichen Veränderungen
- Ausführen von modischen Haarschnitten
- kosmetische Behandlungen
- dekorative Gestaltung der Nägel
- Einarbeiten von Haarteilen und Setzen von Extensions
Die Ausbildung beinhaltet die Teilnahme an 4 ÜBL-Kursen (Überbetriebliche Ausbildungs-Lehrgänge), die von der Friseurinnung Duisburg in Kooperation mit dem Gertrud-Bäumer-Berufskolleg durchgeführt werden.
Berufsabschluss und Schulabschluss:
Berufsabschluss: Friseur–Gesellin/Geselle
Prüfung
- erfolgt in Form einer „gestreckten“ Gesellenprüfung
- 1.Teil nach ca. 18 Monaten (Wertigkeit 25 %)
- 2.Teil zum Ausbildungsende (Wertigkeit 75 %)
- Jeweils Fertigkeitsprüfung (Fachpraxis) und Kenntnisprüfung (Fachtheorie)
Schulabschluss
- Berufsschulabschluss bei maximal 1 mangelhaften Leistung in den Unterrichtsfächern
- Höherwertiger Schulabschluss (Hauptschulabschluss) bei Erreichen des Berufsschulabschlusses
- Für die Bescheinigung der FOR muss eine Englischnote nachgewiesen werden, ein bestimmter Notendurchschnitt erreicht werden und die Gesellenprüfung bestanden sein
Zusätzliche Informationen:
Die einstellenden Betriebe erwarten von den Bewerbern
- mindestens einen guten Schulabschluss
- Gespür für Mode und Design, für Form und Farbe
- handwerkliches Geschick
- Freundlichkeit und Kontaktfreude
- Dienstleistungsbereitschaft
- gepflegtes und sympathisches Auftreten
- körperliche Fitness